Verwaltungskommunikation in Leichter Sprache

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STATUS

in Anregung umgewandelt

Die Sprache von Politik und Verwaltung ist kompliziert. Damit trotzdem alle an wichtigen Informationen über unsere Stadt und ihre Verwaltung teilhaben können, wollen wir, dass die Stadt endlich Angebote in Leichter Sprache schafft.

Gemäß § 11 Behindertengleichstellungsgesetz sollen „Träger öffentlicher Gewalt […] mit Menschen mit geistigen […und] seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren“ sowie „Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen“. Dieser Anspruch ergibt sich auch aus Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, welcher unter anderem den gleichberechtigten Zugang zu Informationen garantiert. Unter Leichter Sprache wird eine vereinfachte Form der deutschen Sprache verstanden, die Menschen mit eingeschränkter Lesefähigkeit eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen soll.

Die Zielgruppe für Angebote in Leichter Sprache umfasst in Deutschland 10 Millionen Menschen[1]. Allein in Sachsen Anhalt leben ca. 200.000 Menschen mit geringer Literalität, also eingeschränkter Lese- und Schreibfähigkeit[2]. Um den Ansprüchen an Leichte Sprache gerecht zu werden, orientieren sich viele Kommunen bei der Erstellung entsprechender Inhalte an den Standards des Netzwerks Leichte Sprache.

Bereits im Februar 2020 teilte die Pressestelle der Stadt mit, dass mit der Hochschule Magdeburg-Stendal ein Kooperationsvertrag zur Leichten Sprache geschlossen worden sei, mit dem Ziel die Barrierefreiheit auf der Internetseite der Stadt Halle (Saale) auszubauen[3]. Dabei sollte zunächst der Internetauftritt des Fachbereichs Soziales überarbeitet werden, weitere Bereiche sollten folgen. Auf der Webpräsenz des Fachbereichs gibt es jedoch bis heute keinen Verweis auf ein entsprechendes Angebot. 

Mit dem Anfang Mai 2023 erfolgten Relaunch der städtischen Website halle.de wurde lediglich der Hinweis zum Mangel an Inhalten in Leichter Sprache überarbeitet, jedoch keine Inhalte bereitgestellt. Auch die angekündigte Vorlage des Aktionsplans Inklusion zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der einen Fahrplan zur Bereitstellung solcher Inhalte beinhalten soll, ist bisher nicht erfolgt. Aufgrund der großen Zugangshürde, die die momentan verwendete Standard-Verwaltungssprache für Menschen mit eingeschränkter Lesefähigkeit darstellt, ist es geboten, dieses Defizit prioritär zu beheben. Dies gilt umso mehr, als die Verpflichtung der UN-Behindertenrechtskonvention seit nunmehr über 13 Jahren gilt.

Bild: Nicola Pridik, ©npridik.de


[1] duden.de (o.J.): Leichte Sprache, verfügbar unter: https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Leichte-Sprache

[2] Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (o.J.): Alphabetisierung und Grundbildung – Grundsätzliches, verfügbar unter: https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/erwachsenenbildung/alphabetisierung-und-grundbildung/grundsaetzliches

[3] Pressestelle der Stadt Halle (Saale) (17.02.2020): Kooperation zur „Leichten Sprache“, verfügbar unter: https://www.halle.de/de/Verwaltung/Presseportal/Nachrichten/index.aspx?NewsID=45282

UPDATE

Nachdem die Verwaltung im Februar 2023 versprochen hatte, mit dem Relaunch von halle.de würde es erste Inhalte in Leichter Sprache und einen Fahrplan für weitere Inhalte geben, hatten wir den Antrag bis Juni vertagt. Nachdem sich mit dem Relaunch nicht geändert hatte und ein Fahrplan weiterhin fehlte, wollten wir den Antrag beschließen. Die Stadtverwaltung ist allerdings der Meinung, dass er unzulässig ist, da der Stadtrat nicht bestimmen darf, wie die Stadtverwaltung mit der Bevölkerung kommuniziert bzw. ihre Website gestaltet. Um Rechtsstreit zu vermeiden, haben wir den Antrag daher in eine Anregung umgewandelt und werden die Verwaltung regelmäßig an ihr Bekenntnis zu Leichter Sprache erinnern.