Erarbeitung einer Aufbruchrichtlinie

Ein Baggerschaufel hebt ein Stück Asphaltdecke an.

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zurückgezogen

Häufiger als man denken mag werden Straßen, die gerade erneuert wurden, wieder aufgerissen, um Kabel oder Leitungen zu verlegen. Einige Kommunen verhindern diese Ressourcenverschwendung mittels einer Aufbruchrichtlinie. Eine solche wollen wir für Halle erarbeiten lassen.

Das Straßen- und Wegenetz im Zuständigkeitsbereich der Stadt Halle (Saale) hat eine Länge von insgesamt 646 Kilometern. Die Erhaltung dieser Infrastruktur ist mit hohen Kosten verbunden. Im Jahr 2021 sind beispielsweise rund 4,25 Millionen Euro in die Instandhaltung von Gemeindestraßen sowie von Rad- und Gehwegen geflossen.

Nicht selten beobachtet man in Halle jedoch, dass grundhaft sanierte Straßen beziehungsweise solche, bei denen die Fahrbahndecke erneuert wurde, nach kurzer Zeit wieder aufgebrochen werden, um etwa Versorgungsleitungen zu verlegen. Dieses Vorgehen verursacht eine signifikante Wertminderung der Verkehrsanlagen. Insbesondere Fugen und Nahtstellen stellen Schwachstellen dar und machen die Fahrbahndecke besonders anfällig für Wasser- und Frostschäden.

Für eine bessere Koordination von Vorhaben sowie eine höhere Transparenz und Nachvollziehbarkeit, braucht es ein geordnetes Verfahren. Viele andere Kommunen begegnen dieser Herausforderung mit einer sogenannten Aufbruch- oder Aufgrabungsrichtlinie. Diese beinhaltet neben Vorgaben zu Planung, Genehmigung und Bauausführung von Vorhaben auch eine Aufbruchsperre, die regelt, dass neu hergestellte Straßen-, Geh- und Radwegflächen nur in Ausnahmefällen vor Ablauf einer Sperrfrist von in der Regel fünf Jahren wieder aufgebrochen werden dürfen.

Des Weiteren regen wir die Darstellung von anstehenden Straßenbaumaßnahmen auf einer interaktiven Karte im Rahmen des Webauftritts der Stadt an sowie die regelmäßige Veröffentlichung dieser Informationen über andere geeignete Kanäle.

Diese Initiative auf dem Bürgerinfoportal der Stadt Halle (Saale) einsehen.