Vorerst kein qualifizierter Mietspiegel für Halle

Wohnblock der HWG

Die Forderung einiger Fraktionen im Stadtrat nach einem qualifizierten Mietspiegel besteht seit Oktober 2015 und genauso lange wird darüber bereits kontrovers diskutiert. Für uns ist klar: wir werden einem Mietspiegel nicht zustimmen, solange die bundesgesetzlichen Regelungen keine Bestandsmieten in die Berechnungen einfließen lassen. Denn durch die alleinige Betrachtung der Neumieten werden die vermeintlichen Vergleichsmieten für unsere Stadt auf ein künstlich hohes Niveau gehoben, was Tür und Tor für Mietsteigerungen in allen Preissegmenten und Quartieren unserer Stadt öffnet.

Initiativen der Fraktion

22. Januar 2020 | Amtsblatt

Ein Mietspiegel bietet eine Übersicht über die Mieten, die in einer Stadt üblich sind und dient als Orientierung für Mieter und Vermieter. Der Knackpunkt ist, dass nur Neuvermietungen und Mieterhöhungen aus den vergangenen Jahren – und damit tendenziell höhere Mieten – in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen. [Weiter]

Außenfassaden von Wohnblöcken in grauer mit wenigen ausgeblichenen Farbtupfern.

Ein Mietspiegel bietet eine Übersicht über die Mieten, die in einer Stadt üblich sind und dient als Orientierung für Mieter und Vermieter. Der Knackpunkt ist, dass nur Neuvermietungen und Mieterhöhungen aus den vergangenen Jahren – und damit tendenziell höhere Mieten – in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen. Bestandsmieten werden jedoch nicht berücksichtigt. Ende 2019 hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, die diese Kritik aufgreift: Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wurde von bislang vier auf sechs Jahre verlängert.

„Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht allerdings nicht weit genug. Es müssen alle Mietverträge in den Mietspiegel einfließen dürfen“, kritisiert Stadträtin Yvonne Winkler: „Es besteht die Gefahr, dass der Mietspiegel seitens der Vermieter eine Mieterhöhung leichter begründen und durchsetzen lässt, denn die Kosten eines Gutachtens im Streitfall entfallen, da der qualifizierte Mietspiegel als Orientierungshilfe für eine Spanneneinordnung zur Verfügung steht. Die Mieterhöhung lässt sich auf diese Weise kostensparender durchsetzen, mit der Folge, dass ein Mietspiegel in Halle eine mietpreistreibende Wirkung entfalten wird.“

Darüber hinaus ist die Erstellung eines solchen mit hohen Kosten verbunden. Im städtischen Haushalt sind dafür allein für 2020 250.000 Euro eingestellt. Aber damit ist es nicht getan. Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und alle vier Jahre neu erstellt werden, um seine Gültigkeit zu behalten. Somit sehen wir die Einführung dieses Instruments auch vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushaltssituation der Stadt sehr kritisch und haben einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushalt gestellt.

Ähnlich gelagert, aber anders zu bewerten ist das sogenannte „Schlüssige Konzept“ zur Herleitung von Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft. Was „angemessen“ in Hinblick auf Wohnungsgröße und Mietobergrenze bedeutet, wird vom Gesetzgeber nicht definiert, sondern – unter Berücksichtigung der regionalen Rahmenbedingungen – im Schlüssigen Konzept festgelegt. Unsere Fraktion sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Aktualisierung dieses Konzepts! Die dafür benötigten Mittel sind und bleiben im Haushaltsplan enthalten.